E-Scooter ausleihen

Was ihr wissen solltet

Wo dürfen sie fahren, und wo nicht? Wie ist das mit Alkohol? Dürft ihr zu zweit fahren? Diese Fragen beantworten wir euch hier.

  • Wo dürfen sie fahren:
    Für Fahrräder freigegebene Wege, wie z. B. Radwege, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen. Wenn es nichts davon gibt, müssen sie auf die Straße.
  • Wo nicht:
    Gehwege, Fußgängerzonen. Wenn es Ausnahmen gibt, findet ihr Schilder dazu.
  • Wer darf fahren:
    Alle ab 14 Jahren
  • Braucht man einen Führerschein?
    Bei den Rollern, die im Moment in Nürnberg ausgeliehen werden können, nicht. Sie fahren max. 20 Stundenkilometer.
  • Was ist mit Alkohol:
    Es gelten dieselben Regeln wie beim Autofahren. Schon ab 0,5 Promille wird ein Bußgeld von 500,- Euro fällig, dazu kommen 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug. Für Jugendliche unter 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze, ebenso für Menschen, die noch in der Probezeit sind.
  • Darf man zu zweit fahren:
    Nein
  • Dürft ihr E-Scooter mit in öffentliche Verkehrsmittel nehmen?
    Grundsätzlich ja und auch kostenfrei, weil E-Scooter als "Sache" behandelt werden. Aber: Bei der Mitnahme von Sachen darf die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder gefährdet werden. Außerdem sind Sachen grundsätzlich nur bis zu einem Platzbedarf bis zu 0,4 m² zugelassen. Es besteht außerdem kein genereller Anspruch auf eine Beförderung von Sachen. Über die Mitnahme entscheidet das Personal im Einzelfall, schließlich spielt letztlich auch die Kapazität der jeweiligenFahrzeuge eine Rolle, die je nach Verkehrstag und Zeitlage unterschiedlich sein kann.
  • Und sonst:
    - Ihr dürft nicht nebeneinander oder über rote Ampeln fahren (wenn vorhanden, gelten Fahrradampeln. Sonst die für den normalen Verkehr).
    - Wenn ihr abbiegen wollt, müsst ihr das rechtzeitig mit Handzeichen ankündigen.
    - Es gibt keine Helmpflicht, ein Helm wird aus Sicherheitsgründen jedoch empfohlen.

Den offiziellen Bußgeldkatalog für das laufende Jahr könnt ihr im Internet einsehen, z. B. hier: www.bussgeldkatalog.org.

Und speziell für die E-Scooter übersichtlich aufbereitet: https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter.

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