Tipps zur Wohnungssuche

Persönliche Kontakte

Persönliche Kontakte sind nicht zu unterschätzen.
Erzähl allen Menschen, die du kennst, dass du eine Wohnung oder ein Zimmer suchst.
Wenn du kannst, dann schau dich doch mal in deiner Wunsch-Wohngegend um. Oft findest du an zu vermietenden Wohnungen Schilder mit den Kontaktdaten für Interessierte.

Im Internet

Du findest eine Vielzahl von Seiten, die dich bei der Wohnungssuche unterstützen.
Sei vorsichtig, wenn bei Anbieter*innen eine Gebühr anfällt, um weitere Infos wie die Kontaktdaten der Vermieter*innen zu erhalten!

Es gibt ausreichend kostenfreie Angebote. Vorsicht ist auch bei Angeboten angebracht, die Zimmer mit fragwürdigen Methoden schnellstmöglich vermieten wollen.
Es ist z. B. immer wichtig, sich ein Zimmer auch selbst anschauen zu können, bevor du es mietest.

Linktipps

Schwarze Bretter

An den Universitäten und Hochschulen:
In Nürnberg gibt es sie an der WiSo – Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, der EWF – Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Uni Erlangen-Nürnberg, der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm, der Akademie der Bildenden Künste, der Evangelischen Hochschule Nürnberg und der Hochschule für Musik Nürnberg.

In Einkaufszentren, Läden oder auch in Kneipen:
Auch hier findest du manchmal Wohnangebote an Anschlagbrettern.

Gefördeter Wohnraum

Geringverdienende, Leistungsbeziehende (Jobcenter) und Azubis haben oft Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung.
Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung zu haben, erfährst du beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration.
Über Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften bieten sich immer wieder Möglichkeiten,
an günstigen / geförderten Wohnraum zu kommen.
Hier eine Auswahl:

Weitere Adressen findest du im Internet unter www.wohnen-region-mittelfranken.de (Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e. V.).

Immobilienmakler*innen

Oft beauftragen Wohnungseigentümer*innen ein Maklerbüro mit der Vermittlung ihrer Wohnungen.
Hat ein*e Makler*in eine Wohnung erfolgreich vermittelt, erhält sie/er eine Maklerprovision.
Diese Provision darf nicht höher als zwei Nettokaltmieten (plus Mehrwertsteuer) sein.

Wichtig:

Es gilt das "Bestellerprinzip": Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn.
Das bedeutet aber auch, dass du die Provision bezahlen musst, wenn du eine*e Makler*in mit der Suche nach einer Wohnung für dich beauftragst und sie/er eine passende findet, die du anmietest!

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