Wohnungsbesichtigung & Bewerbung

Ob du nun direkt mit der/dem Vermieter*in oder erst mit der/dem Makler*in in Verbindung trittst:
Du solltest nichts mieten, was du nicht vorher besichtigt hast. Dazu kannst du entweder einen Einzeltermin vereinbaren oder du bekommst einen Termin vorgeschlagen, zu dem gleich mehrere Bewerber*innen erscheinen.
In Bewerbungsfragebögen müssen zukünftige Mieter*innen persönliche Angaben machen. Ohne diese Selbstauskunft gibt es kaum noch eine Wohnung.
Achtung: Fragen nach der Einkommenssituation sind erlaubt und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, ebenso wie viele Personen einziehen.

Auch die "Haustierfrage" sollte ehrlich geklärt werden.
Andere persönliche Angaben wie z. B. zu Religionszugehörigkeit, Musikgeschmack und Hobbies, etc. gehören nicht dazu, d. h. dazu musst du auch nichts angeben.

Der Mietvertrag

Wir können dir hier wirklich nur grob einige allgemeine Tipps geben! Bei weiteren Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht wendest du dich deshalb am besten an eine Mietberatung oder an unser kostenloses Angebot MeinZimmer#Küche#Bad.

Werden sich Vermieter*in und Mieter*in einig, sind vor dem Einzug einige Formalitäten zu erledigen. Wir empfehlen dir, zur Unterzeichnung des Mietvertrages und zur Wohnungsübergabe jemanden mitzunehmen, zum Beispiel deine Eltern (wenn du noch minderjährig bist, musst du das sowieso machen) oder eine andere Vertrauensperson.
Das hilft, nichts Wichtiges zu vergessen. Du bekommst den ausgefüllten Mietvertrag zur Unterzeichnung, prüfe diesen genau!

Hast du erst einmal unterschrieben, gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Und du musst dich schon sehr gut auskennen, um zu beurteilen, ob das Formular noch veraltete Klauseln enthält, die trotz deiner Unterschrift dem geltenden Mietrecht gar nicht mehr entsprechen und deshalb nicht eingehalten werden müssen.

Hier ein paar allgemeine Fragen und Hinweise:

  • Stimmen die gemachten Angaben, z. B. zur Wohnungsgröße und Ausstattung?
  • Wer beteiligt sich mit wie viel an den Instandhaltungskosten und Kleinreparaturen?
  • Bist du beim Ein- oder Auszug zu Renovierungsarbeiten verpflichtet und in welchem Umfang?
  • Achte auf die korrekte Auflistung der Nebenkosten und auf Sondervereinbarungen, etwa zu Mitbenutzungsrechten von Gemeinschaftsräumen und Waschküchen, zu Fahrradkellern oder zur Erlaubnis zum Halten von Haustieren.

Wenn dich jemand besuchen möchte, geht das deine Vermieter*innen nichts an. Wenn du aber Mitbewohner*innen oder jemanden zur Untermiete aufnehmen willst, musst du das vertraglich klären.

Beachte insbesondere die Kündigungsfristen. Verträge auf "unbestimmte Dauer" und mit gesetzlicher Kündigungsfrist sind besser und erlauben dir eine größere Flexibilität. Es gibt Verträge, bei denen du die Wohnung für eine Mindestmietdauer übernehmen musst. Zudem sind Staffel- und Indexmieten möglich.

Die Hausordnung

Sie gehört mit zum Mietvertrag. Hier findest du Regelungen, die für alle im Haus gelten, wie z. B. Treppe putzen, Schnee räumen, etc. Vielleicht ist aber auch eine Putzfirma für das Haus beauftragt worden, diese wird dann mit in den Nebenkosten erfasst. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. In der Hausordnung können aber zusätzliche Regelungen festgehalten sein.

Grillen auf dem Balkon ist nicht in jedem Haus oder nur in bestimmtem Umfang erlaubt.
Erkundige dich rechtzeitig bei deiner/deinem Vermieter*in oder in einer Mietberatung.

Kaution

In der Regel wird eine Kaution von einer bis maximal drei Nettokaltmieten (das ist die Miete ohne Nebenkosten) verlangt.
Die Kaution wird von der/vom Vermieter*in auf einem Sperrkonto angelegt und gilt als Absicherung für von dir/euch verursachte Schäden am Mietobjekt.
Bei entsprechend gut ausgestatteten Wohnungen kann es auch sein, dass Vermieter*innen zusätzlich den Abschluss einer Hausratversicherung zur Abdeckung größerer Schäden verlangt.

Achte darauf, dass dir eine Quittung für die Kaution ausgestellt wird. Wenn du den Betrag überweist, bewahre den Beleg unbedingt beim Mietvertrag auf.

Ist alles in Ordnung, wird bei Auszug aus der Wohnung die Kaution inkl. Zinsen zurückerstattet.

Wohnungsübergabe & Mängelprotokoll

Der Vertrag ist unterschrieben, der Einzug steht bevor.
Vereinbare rechtzeitig einen Übergabetermin mit der/dem Vermieter*in oder der Hausverwaltung. Bei dieser Wohnungsübergabe bekommst du in der Regel nicht nur die Schlüssel, sondern sie ist vor allem dafür da, damit ihr den Zustand der Wohnung zusammen in einem sogenannten Mängelprotokoll erfasst.

Achte unbedingt auf die vollständige Aufnahme auch von Kleinigkeiten, wie z. B. Flecken im Teppich oder an Wänden, undichte Wasserhähne, fehlende Schlüssel, Risse in Keramikplatten oder Fliesen. Diese könntest du auch fotografieren, um dich abzusichern. Nach der Wohnungsübergabe kannst du der Hausverwaltung oder der/dem Vermieter*in auch noch weitere Mängel melden, die dir noch aufgefallen sind. Unbedingt schriftlich und möglichst schnell erledigen!

Für nicht im Mängelprotokoll aufgeführte Schäden kannst du später beim Auszug haftbar gemacht werden und bekommst dann zum Beispiel die Kaution nicht zurück.
Im Mietvertrag ist festgehalten, wie du die Wohnung bei deinem Auszug zu übergeben hast.
Zu diesem Übergabetermin empfiehlt es sich, selbst eine Zeugin/einen Zeugen mitzubringen.

Schriftliches Protokoll

Grundsätzlich ist zu empfehlen, alle Angelegenheiten, also nicht nur die Wohnungsübergabe, sondern etwa auch Schadensmeldungen oder Reparaturbedarf etc., schriftlich zu erledigen. Für manches ist die Schriftform sogar zwingend vorgeschrieben.

Sollten Angelegenheiten mal telefonisch geregelt werden, dann mache am besten eine Gesprächsnotiz mit Bezug auf das Telefonat und schick es der Hausverwaltung oder der/dem Vermieter*in per Post oder E-Mail zu.

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